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Friedhofsverwaltung

 

FRIEDHOFSGEBÜHREN

ab 1.1.2019

gemäß Beschluss des Pfarrkirchenrates vom 14.01.2019

 

für den konfessionellen Friedhof der Röm.-kath. Pfarrkirche zu Maria Heimsuchung in Dornbirn Haselstauden

1. Grabstättengebühren:

Die Grabstättengebühren betragen für die Dauer eines Benützungsrechtes (beim Reihengrab 14 Jahre und beim Familiengrab 25 Jahre) wie folgt: 

Reihengrab pro Grabstelle für           Sarg/Urne pro Bestattung

€     290,--1

Familiengrab im Feld

       mit 3 Grabstellen Sarg/Urne

€     1.551,--

Familiengrab entlang der Mauer

       mit 3 Grabstellen Sarg/Urne

€     2.729,--

Urnenfamiliengrab für   3 Urnen

 

       an der Mauer Nord und Süd

€     857,--

       im Feld Nord und Süd

€     832,-- + € 260,--²

       an der Mauer in der Mitte

€     1.097,--

Urnengemeinschaftsgrab

€     419,--1 +   € 10,--/SZ³

2. Verlängerungsgebühren:

Für die Verlängerung eines Benützungsrechtes bei Familiengräbern sind Gebühren in Höhe der Grabstättengebühren entsprechend der Dauer der Verlängerung zu entrichten (z.B. 15 Jahre = 60 %).

3. Benützungsgebühr:

Für die Benützung der Leichenkapelle bzw. der Kirche € 76,50

 

Für die Friedhofsverwaltung:

PKR Martin Kisser

 

1 Für Kinder bis zu 14 Jahren werden 50% der obigen Sätze berechnet.
2 Steinplatten im Urnenfeld vor dem Grab
3 Inschrift auf dem Grabstein, pro zu gravierendem Schriftzeichen